Wintertaugliche Autobereifung bei Schnee und Eis ist Pflicht. Ab der kommenden Wintersaison 2024/2025 sind Winter- und Ganzjahresreifen nur noch mit Alpine-Symbol erlaubt. Achtung: Ungeeignete Reifen im Winter haben auch Folgen für den Versicherungsschutz.
Ab Oktober 2024 müssen Winter- und Ganzjahresreifen das neue Alpine-Zeichen (Schneeflocke in stilisiertem Berg) tragen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen weiter mit Reifen fährt, die nur das alte M+S-Symbol aufweisen, riskiert dann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Das gilt schon heute, wenn trotz verschneiter oder glatter Straßen Sommerreifen oder abgenutzte Winterreifen montiert sind. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung, werden 100 Euro fällig, bei einem Unfall sogar 120 Euro. Im Ausland sind Verstöße gegen die Winterreifenpflicht oft noch deutlich teurer. Wichtig: Falsche Reifen auf winterlichen Straßen können auch Folgen für den Versicherungsschutz haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt den Unfallgegner zwar auch, wenn der eigene Versicherungsnehmer wegen falscher Bereifung einen Unfall verursacht. Im Nachgang kann sie ihn aber mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Kommt es bei winterlicher Witterung zum Schaden am eigenen Wagen, kann auch die Kaskoversicherung prüfen, ob der Versicherte mit ungeeigneten Reifen unterwegs war, unter Umständen wird dann nicht der ganze Schaden ersetzt.
Empfehlenswert ist daher ein Kaskoschutz, bei dem der Kfz-Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, dann kürzt er die Leistung im Ernstfall nicht. Unser Tipp: Schon um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, ziehen Sie in den kalten Monaten grundsätzlich Winter- oder zumindest Ganzjahresreifen auf, ab 2024 nur noch mit Alpine-Symbol. Das spezielle Material der Winterreifen bleibt auch bei niedrigen Temperaturen elastisch, der Reifen greift besser auch auf trockenen kalten Straßen. Aus Sicherheitsgründen sollte die Profiltiefe bei Winterreifen mindestens 4 mm betragen, auch wenn gesetzlich nur 1,6 mm vorgeschrieben sind.